Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Klaus Benz Handelsvertretung e.K.
Klaus Benz Handelsvertretung e.K.
Bei der Kappel 8
71336 Waiblingen
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: HRA 280998
Steuernummer:
90477/04407
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 812 453 468
Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferung und Leistungen der Klaus Benz Handelsvertretung e.K.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Angebote
Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Die in unseren Katalogen, Prospekten und ähnlichem Informationsmaterial enthaltenen Beschreibungen, Angaben und Preise sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich zum Vertragsinhalt erklärt werden.
Preise
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich zu jenen Preisen, welche im Zeitpunkt der Bestellung in unserer jeweils aktuellen Preisliste ausgewiesen sind. Diese Preise sind vom Auftraggeber zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu entrichten. Sonstige Verbrauchssteuern, wie insbesondere die Kaffeesteuer und Schaumweinsteuer, sind in den Preisen inkludiert. Wenn schriftlich nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, gelten die Preise ab Werk bzw. ab unserem Lager, d.h. exklusive der vom Auftraggeber zu entrichtenden Kosten für die Verpackung, Verladung und Versicherung sowie etwaiger Zollabgaben und sonstiger Spesen.
Lieferungen
Die Liefertermine richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Im Falle höherer Gewalt verlängern sich die vereinbarten Liefertermine jeweils angemessen. Wir sind berechtigt, die Belieferung vorläufig zu verweigern, solange der Auftraggeber mit einer Zahlung oder einer anderen Leistung im Verzug ist.
Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben ist. Der Auftraggeber trägt die Transportgefahr.
Wir sind berechtigt, Vorauslieferungen und Teillieferungen durchzuführen und die hierfür entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Vorauslieferung oder Teilleistung für den Auftraggeber eine unbillige Härte darstellt.
Für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Lieferverzuges oder Nichterfüllung des Vertrages gelten die Bestimmungen zu den Haftungsbeschränkungen entsprechend.
Im Falle des Annahmeverzuges des Auftraggebers oder im Falle einer vom Auftraggeber verschuldeten Unmöglichkeit sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Auftraggebers einzulagern und nach angemessener Frist von dem jeweiligen Liefervertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber ist in diesem Fall zum Schadenersatz verpflichtet. Der Unmöglichkeit steht es gleich, wenn der Auftraggeber eine Verpflichtung trotz angemessener Nachfristsetzung schuldhaft nicht erfüllt.
Erfüllungsort, Rechtswahl
Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Waiblingen.
Für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
Zahlung
Soweit nicht im Einzelnen etwas Abweichendes vereinbart ist, ist der gesamte Kaufpreis einschließlich etwaiger Entgelte für Nebenleistungen bei Übergabe der Ware an den Auftraggeber zur Zahlung fällig. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt erfüllungshalber.
Die Zahlung wird von uns entweder auf dem Fakturenformular oder einem eigenen Quittungsformular bestätigt.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Ansprüchen nur berechtigt, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
Im Falle des Verzuges des Auftraggebers sind wir berechtigt, neben der Geltendmachung der gesetzlichen Ansprüche alle Ansprüche aus anderen Rechtsgeschäften, insbesondere aus Darlehensgewährung oder sonstigen Kreditgewährungen mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen.
Der Auftraggeber hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Verzinsung beträgt mindestens 12,5 %, es sei denn der Auftraggeber weist nach, dass uns ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist. Wir behalten uns zudem vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Zudem wird im Falle des Verzuges eine Mahngebühr in Höhe von EUR 21,50 erhoben.
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an.
Nach der Abtretung ist der Auftraggeber zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Der Auftraggeber hat den Kennzeichnungspflichten und sonstigen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Im Falle der Pfändung oder eines sonstigen Zugriffes dritter Personen auf die Ware ist der Auftraggeber verpflichtet, auf unser Eigentum sofort hinzuweisen und uns hiervon unverzüglich zu verständigen.
Gewährleistung
Der Auftraggeber muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von acht Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels). Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Wir leisten für Mängel an der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, oder ist diese aufgrund der Eigenarten der bestellten Ware nicht möglich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Kunde Schadenersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wir haften nicht für Mängel, die durch nachlässige oder unsachgemäße Behandlung der Ware durch den Auftraggeber oder durch Dritte verursacht wurden.
Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
Haftungsbeschränkungen und -freistellung
Wir haften nur, wenn und soweit unseren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Der vorgenannte Haftungsausschluss bzw. Beschränkung gelten nicht, sofern und soweit wir bestimmte Eigenschaften zugesichert oder Garantien ausgesprochen haben. Sie gelten ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Vorschriften.
Soweit dies aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausgeschlossen ist, ist ein etwaiger Schadenersatzanspruch auf die unmittelbar am Gegenstand der Lieferungen entstehenden Schäden begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz von entgangenem Gewinn oder für Mangelfolgeschäden sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Rücktritt vom Vertrag
Der Auftraggeber ist zum Rücktritt vom Vertrag außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung berechtigt, einen Rücktritt des Auftraggebers dennoch anzunehmen. In diesem Fall hat der Auftraggeber eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.000,00 zu bezahlen. Darüber hinaus behalten wir uns die Geltendmachung weitergehender Ansprüche ausdrücklich vor.
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Stellung angemessener Sicherheiten oder der Vorauszahlung durch den Auftraggeber abhängig zu machen, wenn uns nach Abschluss eines Liefervertrages Umstände bekannt werden, die negative Auswirkungen auf die Vermögenslage des Auftraggebers erkennen lassen oder dessen Zahlungsfähigkeit nachhaltig gefährden.
Gleiches gilt für den Fall, dass über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckender Masse abgelehnt wird.
Im Falle eines Rücktrittes durch uns, ist die Geltendmachung von Ansprüchen des Auftraggebers, soweit diese nicht die Rückerstattung von synallagmatischen Leistungen betreffen ausgeschlossen.
Nach erfolgreicher Beendigung der Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Grund, ist der Auftraggeber verpflichtet, ihm leihweise überlassene Gegenstände in ordnungsgemäßem Zustand zurück zu geben. Darüber hinaus sind wir berechtigt, überlassene Waren entweder zurück zu fordern oder dem Auftraggeber gegen Verrechnung zum aktuellen Listenpreis zu überlassen.
Sämtliche gelieferte Verpackung nehmen mit der Lizenznummer teil am System Interseroh 12306.